SapheraX Systems GmbH
Königsberger Straße 37a
56269 Dierdorf
Stand: 04.07.2026
SapheraX erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Robotik- und Automatisierungsintegration; Lieferung technischer Systeme, Geräte und Komponenten; Planung, Konfiguration, Installation und Inbetriebnahme technischer Systeme; Software- und Prozessautomatisierung; Beratung, Schulung, Wartung sowie sonstige technische Unterstützungs- und Serviceleistungen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt: Installations-, Integrations- und Inbetriebnahmeleistungen stellen Werkleistungen gemäß §§ 631 ff. BGB dar; Beratungs-, Schulungs-, Analyse- oder Unterstützungsleistungen stellen Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB dar.
Bei Dienstleistungen schuldet SapheraX ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, funktionalen oder technischen Erfolg.
Empfehlungen, Einschätzungen oder Beratungsergebnisse erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Die bloße Lieferung von Geräten oder Systemen ohne Installation oder Inbetriebnahme stellt einen Kaufvertrag dar.
Weitergehende Leistungen, insbesondere Garantien, Erfolgsschulden oder dauerhaft geschuldete Überwachungs- oder Optimierungsleistungen, bestehen nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
SapheraX stellt Geräte, Systeme und Komponenten – je nach vertraglicher Vereinbarung – durch Verkauf, Leasing, Vermietung oder zeitlich befristete Demo-Bereitstellung zur Verfügung.
Verkauf: Bei Verkauf von Geräten geht das Eigentum erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Kunden über. Bis dahin gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß § 6 dieser AGB.
Leasing über Dritte: Sofern Geräte über eine Leasinggesellschaft bereitgestellt werden, kommt der Kauf- bzw. Leasingvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft zustande. SapheraX ist in diesem Fall nicht Eigentümer der Geräte. Sachmängel-, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche in Bezug auf die Geräte richten sich nach den jeweiligen Leasingbedingungen. SapheraX bleibt ausschließlich für eigene Integrations- oder Dienstleistungen verantwortlich.
Vermietung: Bei Vermietung verbleiben Geräte und Systeme im Eigentum von SapheraX. Der Kunde trägt während der Mietdauer das Risiko für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung, soweit gesetzlich zulässig.
Demo-Bereitstellung: Die zeitlich befristete Bereitstellung von Geräten oder Systemen zu Demonstrations- oder Testzwecken erfolgt ausschließlich zur Evaluierung. Demo-Systeme sind nicht für den produktiven Dauerbetrieb bestimmt. Eine Gewährleistung für dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder missbräuchliche Nutzung der Demo-Systeme während der Überlassungsdauer.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von SapheraX. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden, jedoch nicht zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SapheraX berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Materialien und fachlich geeignete Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von SapheraX. Entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Änderungs- oder Erweiterungswünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben. Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht beeinflussbare Umstände, insbesondere Lieferkettenstörungen, Herstellerverzögerungen, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Drittdiensten, berechtigen SapheraX zur angemessenen Anpassung der Leistungsfristen.
Nach Fertigstellung zeigt SapheraX die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt wird oder keine wesentlichen Mängel innerhalb der Frist angezeigt werden.
SapheraX gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen. Bei Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung gemäß § 17.
Sofern vertraglich vereinbart ist, dass SapheraX lediglich die Lieferung von Geräten oder Systemen schuldet, erfolgt keine Installation, Konfiguration oder Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch den Kunden und ohne Funktionsprüfung im Zielbetrieb.
SapheraX übernimmt keine Haftung für Schäden, die zurückzuführen sind auf fehlerhafte oder unvollständige Inbetriebnahme durch den Kunden, fehlerhafte Konfiguration oder Integration, oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz. Der Kunde ist verpflichtet, die Herstellerhandbücher, Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten. Eine Haftung von SapheraX ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SapheraX vorliegt.
Soweit SapheraX Geräte, Komponenten oder Software von Drittanbietern (z. B. Robotik-Hersteller wie KEENON) liefert oder integriert, handelt es sich um Fremdprodukte. SapheraX tritt hierbei nicht als Hersteller, sondern ausschließlich als Integrator und Koordinator auf. Für Fremdprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Etwaige SapheraX zustehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller werden an den Kunden abgetreten, soweit rechtlich zulässig. Für Liefer-, Reparatur- oder Ersatzteilzeiten von Fremdprodukten übernimmt SapheraX keine Haftung.
Eine Einweisung in die Bedienung der Systeme erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für den Betrieb der Systeme gelten die vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Handbücher, Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Der Kunde verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten und an entsprechend geschultes Personal weiterzugeben. SapheraX haftet nicht für Schäden, die auf Fehlbedienung, Abweichung von Herstellerangaben oder Nutzung außerhalb der vorgesehenen Parameter zurückzuführen sind. Eine fortlaufende Schulung schuldet SapheraX nur bei gesonderter Vereinbarung.
Mit Abnahme der Werkleistung bzw. bei reiner Lieferung mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung sowie das Betriebs- und Einsatzrisiko auf den Kunden über. Nach Übergabe ist der Kunde allein verantwortlich für den Betrieb der Systeme, deren Überwachung sowie organisatorische und personelle Rahmenbedingungen. SapheraX schuldet keine fortlaufende Überwachung, Steuerung oder Eingriffsmöglichkeit, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Servicevertrag besteht.
Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Systeme wird nicht geschuldet, sofern kein SLA vereinbart wurde. SapheraX haftet nicht für Schäden infolge von Strom- oder Netzausfällen, Internet- oder Cloud-Störungen, Firmware- oder Softwarefehlern von Herstellern oder Änderungen durch Dritte. Eine Haftung für Betriebs-, Nutzungs- oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
Die von SapheraX gelieferten oder integrierten Systeme dienen der technischen Unterstützung in Gastronomie, Hotellerie, Pflege und Handel. Sie ersetzen keine menschliche Aufsicht, keine Fachkräfte und keine Organisations-, Sicherheits- oder Verkehrssicherungspflichten des Kunden. Insbesondere übernehmen die Systeme keine medizinischen, pflegerischen oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen.
Alle Schutz- und Nutzungsrechte an Software, Automatisierungslogiken, Skripten, Templates und Konzepten verbleiben bei SapheraX, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung. Weitergabe oder Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit nicht öffentlich bekannter Informationen. Es gelten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO. Sofern erforderlich, wird ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SapheraX Systems GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.