Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SapheraX Systems GmbH
Königsberger Straße 37a
56269 Dierdorf
Stand: 27.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SapheraX Systems GmbH (nachfolgend „SapheraX“).
2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SapheraX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungstypen
1. SapheraX erbringt Leistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Robotik‑ und Automatisierungsintegration
- Lieferung technischer Systeme, Geräte und Komponenten
- Planung, Konfiguration, Installation und Inbetriebnahme technischer Systeme
- Software‑ und Prozessautomatisierung
- Beratung, Schulung, Wartung sowie sonstige technische Unterstützungs‑ und Serviceleistungen
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Installations‑, Integrations‑ und Inbetriebnahmeleistungen stellen Werkleistungen gemäß §§ 631 ff. BGB dar.
- Beratungs‑, Schulungs‑, Analyse‑ oder Unterstützungsleistungen stellen Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB dar.
3. Bei Dienstleistungen schuldet SapheraX ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, funktionalen oder technischen Erfolg.
4. Empfehlungen, Einschätzungen oder Beratungsergebnisse erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
5. Die bloße Lieferung von Geräten oder Systemen ohne Installation oder Inbetriebnahme stellt einen Kaufvertrag dar.
6. Weitergehende Leistungen, insbesondere Garantien, Erfolgsschulden oder dauerhaft geschuldete Überwachungs‑ oder Optimierungsleistungen, bestehen nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 3 Überlassungsformen von Geräten und Systemen
1. SapheraX stellt Geräte, Systeme und Komponenten – je nach vertraglicher Vereinbarung – durch Verkauf, Leasing, Vermietung oder zeitlich befristete Demo Bereitstellung zur Verfügung.
a) Verkauf
2. Bei Verkauf von Geräten geht das Eigentum erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Kunden über. Bis dahin gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß § 4a dieser AGB.
b) Leasing über Dritte
3. Sofern Geräte über eine Leasinggesellschaft bereitgestellt werden, kommt der Kauf bzw. Leasingvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft zustande. SapheraX ist in diesem Fall nicht Eigentümer der Geräte.
4. Sachmängel , Gewährleistungs und Haftungsansprüche in Bezug auf die Geräte richten sich nach den jeweiligen Leasingbedingungen. SapheraX bleibt ausschließlich für eigene Integrations oder Dienstleistungen verantwortlich.
c) Vermietung
5. Bei Vermietung verbleiben Geräte und Systeme im Eigentum von SapheraX.
6. Der Kunde trägt während der Mietdauer das Risiko für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung, soweit gesetzlich zulässig.
d) Demo Bereitstellung
7. Die zeitlich befristete Bereitstellung von Geräten oder Systemen zu Demonstrations oder Testzwecken (Demo) erfolgt ausschließlich zur Evaluierung.
8. Demo Systeme sind nicht für den produktiven Dauerbetrieb bestimmt. Eine Gewährleistung für dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder missbräuchliche Nutzung der Demo Systeme während der Überlassungsdauer.
§ 4 Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge
1. Angebote von SapheraX sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
1. Individualvertrag / Auftragsbestätigung
2. Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft
3. diese AGB
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. SapheraX ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die gesetzliche Verzugspauschale.
5. SapheraX ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von SapheraX.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden, jedoch nicht zu verpfänden oder sicherungszuübereignen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SapheraX berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Materialien und fachlich geeignete Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
2. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von SapheraX.
3. Entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.
§ 8 Termine, Änderungen und höhere Gewalt
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Änderungs oder Erweiterungswünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben.
3. Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht beeinflussbare Umstände, insbesondere Lieferkettenstörungen, Herstellerverzögerungen, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Drittdiensten, berechtigen SapheraX zur angemessenen Anpassung der Leistungsfristen.
§ 9 Abnahme (Werkleistungen)
1. Nach Fertigstellung zeigt SapheraX die Abnahmebereitschaft an.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
• sie produktiv genutzt wird oder
• keine wesentlichen Mängel innerhalb der Frist angezeigt werden.
§ 10 Gewährleistung
1. SapheraX gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen.
2. Bei Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung.
3. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung gemäß § 15.
§ 11 Lieferung ohne Installation / Selbst Inbetriebnahme
1. Sofern vertraglich vereinbart ist, dass SapheraX lediglich die Lieferung von Geräten oder Systemen schuldet, erfolgt keine Installation, Konfiguration oder Inbetriebnahme.
2. Die Inbetriebnahme erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch den Kunden und ohne Funktionsprüfung im Zielbetrieb.
3. SapheraX übernimmt keine Haftung für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• fehlerhafte oder unvollständige Inbetriebnahme durch den Kunden
• fehlerhafte Konfiguration oder Integration
• nicht bestimmungsgemäßen Einsatz
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Herstellerhandbücher, Bedienungs und Sicherheitshinweise einzuhalten.
5. Eine Haftung von SapheraX ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SapheraX vorliegt.
§ 12 Fremdgeräte, Drittprodukte und Herstellerleistungen
1. Soweit SapheraX Geräte, Komponenten oder Software von Drittanbietern (z. B. Robotik Hersteller wie Keenon) liefert oder integriert, handelt es sich um Fremdprodukte.
2. SapheraX tritt hierbei nicht als Hersteller, sondern ausschließlich als Integrator und Koordinator auf.
3. Für Fremdprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungs und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
4. Etwaige SapheraX zustehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller werden an den Kunden abgetreten, soweit rechtlich zulässig.
5. Für Liefer , Reparatur oder Ersatzteilzeiten von Fremdprodukten übernimmt SapheraX keine Haftung.
§ 13 Einweisung, Dokumentation und Herstellerangaben
1. Eine Einweisung in die Bedienung der Systeme erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Für den Betrieb der Systeme gelten die vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Handbücher, Bedienungs und Sicherheitshinweise.
3. Der Kunde verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten und an entsprechend geschultes Personal weiterzugeben.
4. SapheraX haftet nicht für Schäden, die auf Fehlbedienung, Abweichung von Herstellerangaben oder Nutzung außerhalb der vorgesehenen Parameter zurückzuführen sind.
5. Eine fortlaufende Schulung schuldet SapheraX nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 14 Risikoübergang und Betriebsverantwortung
1. Mit Abnahme der Werkleistung bzw. bei reiner Lieferung mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung sowie das Betriebs und Einsatzrisiko auf den Kunden über.
2. Nach Übergabe ist der Kunde allein verantwortlich für:
• den Betrieb der Systeme
• deren Überwachung
• organisatorische und personelle Rahmenbedingungen
3. SapheraX schuldet keine fortlaufende Überwachung, Steuerung oder Eingriffsmöglichkeit, sofern kein gesonderter Wartungs oder Servicevertrag besteht.
§ 15 Systemverfügbarkeit und Ausfälle
1. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Systeme wird nicht geschuldet, sofern kein SLA vereinbart wurde.
2. SapheraX haftet nicht für Schäden infolge von:
• Strom oder Netzausfällen
• Internet oder Cloud Störungen
• Firmware oder Softwarefehlern von Herstellern
• Änderungen durch Dritte
3. Eine Haftung für Betriebs , Nutzungs oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
§ 16 Branchenspezifische Einsatzklarstellung
1. Die von SapheraX gelieferten oder integrierten Systeme dienen der technischen Unterstützung in Gastronomie, Hotellerie, Pflege und Handel.
2. Sie ersetzen keine menschliche Aufsicht, keine Fachkräfte und keine Organisations , Sicherheits oder Verkehrssicherungspflichten des Kunden.
3. Insbesondere übernehmen die Systeme keine medizinischen, pflegerischen oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen.
§ 17 Haftung
1. SapheraX haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet SapheraX nur auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
3. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto‑Auftragswert des betroffenen Vertragsverhältnisses begrenzt.
4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß den Absätzen 2 und 3 gelten auch für reine Vermögensschäden, insbesondere solche, die aus Beratungs‑, Planungs‑, Integrations‑ oder n Konfigurationsleistungen resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatz‑ oder Reputationsschäden, Produktions‑ oder Betriebsausfälle sowie für sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit SapheraX nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.
§ 18 Schutzrechte und Nutzungsrechte
1. Alle Schutz und Nutzungsrechte an Software, Automatisierungslogiken, Skripten, Templates und Konzepten verbleiben bei SapheraX, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung.
3. Weitergabe oder Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 19 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit nicht öffentlich bekannter Informationen.
2. Es gelten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.
3. Sofern erforderlich, wird ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
§ 20 Laufzeit und Kündigung
1. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
2. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 21 Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SapheraX Systems GmbH.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
